Xenon Umbau
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Tüv is nicht, da brauchst du ne Leuchtweitenreglung und Scheinwerferreinigungsanlage.
Aber wer braucht schon Tüv.
Ein kluger Mensch muß nicht alle Fehler selber machen
und Regeln sind keine Lösung. -
Original von MiRü
Tüv is nicht, da brauchst du ne Leuchtweitenreglung und Scheinwerferreinigungsanlage.
Iss nich ganz richtig.
Zuerst braucht man einen typgeprüften Scheinwerfer.
Die Typprüfung umfaßt auch die Lichtquelle,
also Xenon-Brenner nur in Xenon-Scheinwerfer.
Die o.g. Auflagen gelten ausschließlich für PKW (und LKW),
nicht für Motorräder.
Obwohl es da einige, sagen wir einmal "Ausnahmen" gibt,
sind Xenon-Scheinwerfer für Motorräder derzeit nicht zulässig.
Die zuständige europäische Kommission hatte im März über einen Antrag der Vereinigung der Motorradhersteller zu dabattieren / entscheiden, Xenon-Scheinwerfer auch für Motorräder zuzulassen.
Als Auflage wurde eine vom Fahrersitz (mM: während der Fahrt) bedienbare LWR vorgeschlagen.
Leider gibt es (aufgrund der Erkrankung einer Sekretärin) noch keinen Bericht zu der Sitzung.
Man hat mir das Erscheinen für Ende Mai announciert. Ich schaue täglich nach, aber da ist noch nichts.
Wie dieses dann in Regelungen zur Nachrüstung umgesetzt wird, is dabei noch offen, aber ich bin willens meinen TÜV hier aufzuschlauen
Also bis dahin geht nur illegal (liegt z.B. bei mir in der Garage).
Gruß
Dietmar
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Hallo,
Danke für die Antworten.
Ich habe mitlerweile auf Xenon umgerüstet.
Laut aussage der Polizei in Bayern und Hessen (wenn E-Prüfzeichen dann kein Problem)gibt es keine bedenken.
Im Internet habe ich eine TÜH-Richtlinie gefunden die sogar den Betrieb erlaubt. In diesem Schreiben steht auch das eine LWR oder SRA nicht erforderlich ist.
Wenn jemand bedarf hatt kann ich das Schreiben mal per PN weitergeben.
Ich gebe auch zu Bedenken bei Turatech gibt es einen Xenon Zusatzscheinwerfer für teuer Geld. Wo ist da die LWR oder SRA?
Gruß Ranchracer
p.s. Ich lass es jetz mal drauf ankommen! -
Original von ranchracer
Laut aussage der Polizei in Bayern und Hessen (wenn E-Prüfzeichen dann kein Problem)gibt es keine bedenken.
Im Internet habe ich eine TÜH-Richtlinie gefunden die sogar den Betrieb erlaubt. In diesem Schreiben steht auch das eine LWR oder SRA nicht erforderlich ist.
Wenn jemand bedarf hatt kann ich das Schreiben mal per PN weitergeben.
Hallo Ralph,
diese Aussagen sind unhaltbar und sollten so nicht verbreitet werden !!!
Dieses erwähnte Schreiben ist eine Fälschung (siehe hella.com).
Bitte verteile den illegalen Schwachsinn nicht weiter, denn Unwissenheit oder Gutgläubigkeit schützt nicht vor Strafe !
Jeder sollte wissen, was er tut.
Gruß
Dietmar
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Hey Dietmar,
danke für den Hinweis.
Also die Aussagen der Beamten habe ich persönlich erhalten.
Mag vieleicht sein das der eine oder andere Beamte sich nicht wirklich auskennt. ( sind auch nur Menschen, wäre für mich natürlich dummgelaufen wenn ich an einen gerate der sich wirklich auskennt)
Auf dem Link von hella komme ich nicht weiter bzw kann nichts finden.
Habe aber eine Bekannte beim Tüv Bayern die die Kopie zur Zeit prüfen läßt. Mal sehen was rauskommt.
Gruß Ranchracer -
Hallo,
@ Ralf hast du schon mal eine Begenung der Grünen Art?
Gruß RanchracerDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ranchracer ()
-
ganz wichtig [d]TÜV[/d] Richtlinien ( und was für ne Richtlinie ist das überhaupt?) sind keine Gesetze und der TÜV Beamte hat auch keine Ordungsbefügnis
ganz klare Ansage : Xenon Lampen bei Zweirädern sind nicht erlaubt - glaub mir ich bin vom Fach
manchmal ist es klüger sich auch eine zweite Meinung einzuholen
diese Richtline ist eine Fälschung ( Anmerkung: Richtlinien werden vom Bund oder Land erlassen oder eigenen Körperschaften z.B. KBA aber niemals vom TÜV)
Dream it! Do It! Live it!Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ozboss ()
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Original von ranchracer
Hallo,
@ Ralf hast du schon mal eine Begenung der Grünen Art?
Gruß Ranchracer
Bisher sind diese (sehr wenigen) Begegnungen völlig problemlos verlaufen. Sprich:"Allgemeine Verkehrskontrolle" - - Reifenprofil und Hersteller, Fußrastenanlage eingetragen usw. Nach dem Licht hat noch keiner geschaut.
Wenn doch mal, dann zahl ich halt. Nach dem mich Anfangs zwei Blindfische in ihren Dosen übersehen haben ist das wesentlich hellere X-Light einfach eine Sicherheitsmaßnahme die ich nicht mehr missen möchte/werde.
Man muss ja den Scheinwerfer nicht auf Flugzeugabwehr einstellen. Schön flach reicht völlig. Hauptsache HELL -
Ich bin auch ein paar Jahre mit Xenon Licht mit meiner Hayabusa herumgefahren und hatte nie Probleme.
100% Sicher ist aber das es verboten ist!! -
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Original von glotzkowski
...........da sehr zerstreut. ............
sagen meine Freunde von mir auch manchmal
aber mal im Ernst,
verwendest du Kerzen die von Hand gegossen sind oder wie kommst du darauf
Original von glotzkowski
..............Fern ist dagegen, vermutlich durch ungenaue Fertigung nicht so doll, da sehr zerstreut. ...................
was is denn da ungenau gefertigt????
das Glas oder der Faden????
hast du das Glas beim Einbau mit fettigen Fingern angepackt
Merke: erst Birne wechseln dann Döner essen
is der Faden an manchen Stellen zu dünn und vibriert deswegen zu sehr?????
oder is es am Ende doch ein Docht
"Wissen Sie, was Sie da tun?" Nein. ich überrasche mich gern selbst. -
Original von Dietmar
Die zuständige europäische Kommission hatte im März über einen Antrag der Vereinigung der Motorradhersteller (IMMA) zu dabattieren / entscheiden, Xenon-Scheinwerfer auch für Motorräder zuzulassen.
So, der Bericht wurde heute veröffentlicht.
Die Länder D, S, NL und die EU forderten eine automatische LWR.
Die IMMA hielt entgegen, dass solche Systeme für Motorräder noch nicht erhältlich sind und man in den Übergangsphase doch manuelle LWRs zulassen sollte.
So wurde die IMMA aufgefordert zur nächsten Session (im Herbst) einen überarbeiteten Vorschlag einzureichen...
Also wieder warten....
Gruß
Dietmar
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Hallo, Dietmar!
Es ist ja schon ein wenig ZEit vergangen seit dem letzten Eintrag.
Gibts zu dem Thema schon was neues? -
Ja, es ist auch schon etwas passiert !
Xenon-Scheinwerfer (nach der ECE 98 - keine sog. Conversion Kits ! ) werden für Motorräder ZULÄSSIG !
Zusätzlich wird für alle Leuchtmittel ab 2000 lumen (H7: etwa 1600 lumen )
eine AUTOMATISCHE Leuchtweitenregelung erforderlich.
Tagfahrleuchten (eine oder zwei) werden zulässig !
Bezüglich des Einschaltens nach den gleichen Regeln wie beim PKW.
Der Anbau muß aber relativ nah am Hauptscheinwerfer sein.
So darf z.B. der maximale Abstand bei 2 TFL nur 240 mm betragen
Offiziell erlaubt ist es aber erst, wenn diese Beschlüsse in ECE Richtlinien umgesetzt wurden !
Damit ist es aber erst den Herstellern erlaubt, solche Systeme anzubieten !
Über die Nachrüstung entscheidet glaube ich immer noch die StVZO. Oli ?
Derzeit diskutiert man über
- ein Amber farbendes Positionslicht (kommt aus Japan)
- ein System (HIAS), dass die Hell-Dunkel-Grenze in Schräglagen horizontal halten soll (auch Japan)
- den Anbau der Tagfahrleuchten (was wahrscheinlich zu einer Verzögerung führt..)
Gruß
Dietmar
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dietmar ()
-
Über die Nachrüstung entscheidet glaube ich immer noch die StVZO. Oli ?
wenn keine ABE oder Teilegenehmigung vorliegt dann ist es so
ich gehe jedoch davon aus, dass wenn es freigegeben ist, eine entsprechenden ABE vorhanden sein wird
Dream it! Do It! Live it! -
Erfahren wir hier, wann es soweit ist, dass man es offiziell anbauen darf?
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Chris,
Du kannst ja schon einmal anfangen:
1) Wo bekomme ich einen zugelassen Xenon-Scheinwerfer her ?
PKW Scheinwerfer sind wg. der Größe und der Pfeilung wohl ungeeignet.
Hella bietet zwar Modulscheinwerfer an, hierfür müssen aber Halter,
die eine LWR ermöglichen gebaut werden.
2) Wie realisiere ich die automatische LWR ?
Die Ultraschall-LWR aus dem Hella Handelsprogramm ist die einzige "freie" LWR,
die mir bekannt ist.
Ich halte sie aber für den Motorradeinsatz für weniger geeignet.
Wenn Du diese Aufgaben gelöst hast, dann kannst Du sicherlich auch mit der Legalität rechnen !
Gruß
Dietmar
P.S.
Ich könnte Hilfe zu 1) benötigen !
Und bei der Montage von Achssensoren für 2)
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Hallo Dietmar
ich habe bei mir das Gefühl als wenn eine Laterne eingaut ist.
es gibt doch schon Lampen die 50-90% mehr Leuchtkraft haben.
Kannst du mir da schon etwas empfehlen ?
oder sollte ich auf den Umbau für eine anderer Lichtsorte warten.
:019:Hier um Hamm werden in der letzten Zeit sehr viele Motorräder übersehen.
Gruß
Peter
Fülle deine Stunden mit Leben und nicht das Leben mit Stunden.
Die meisten Menschen haben Angst vor dem Tod , weil Sie nicht genug aus Ihrem Leben gemacht haben !
Sir Peter Ustinov -
Hallo Peter,
wenn es um das Gesehen-Werden (am Tag) geht, dann montier Dir doch einfach ein paar Tagfahrleuchten !
Die haben den Vorteil, dass sie Licht oberhalb der sog. Hell-Dunkel-Grenze abstrahlen (=> Sichtbarkeit) und demnächst legal zu montieren sind.
Hier ein Vergleich:
Aus - Licht an - Licht und TFL - nur TFL
Leistungsstärkere legale Glühlampen haben meist eine verkürzte Lebensdauer,
so dass sie etwas für den solventen gesetzestreuen Bürger sind.
Mancher dem die Legalität weniger wichtig ist, hat sich gleich eine Sportsblue (als H7 mit 80W) zugelegt.
Gruß
Dietmar
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